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Fördermöglichkeiten Streuobst

Unter anderem im Rahmen des Bayerischen Streuobstpaktes wurden und werden einige verschiedene Konzepte ausgearbeitet um den Streuobstanbau in Bayern zu fördern.

Neupflanzungen, Ersatz und Pflege von Streuobstbäumen

   
Förderprogramm „Streuobst für alle!“ Bayerische Landschaftspflege- u. Naturparkrichtlinie (LNPR)
   
Unterstützt die Pflanzung von Streuobstbäumen und fördert den Kauf von hochstämmigen Obstgehölzen Förderung von Neuanlage, Nachpflanzung und Pflege von Streuobstwiesen
   
Wer wird gefördert?
–          Kommunen

–          Vereine u. Verbände

 

Die Bäume können aber unentgeltlich an Privatpersonen, Schulen, Landwirte …., abgegeben werden.

–          Flächenbesitzer- oder eigentümer (Privatpersonen)

–          Verbände u. Vereine (z.B. Gartenbauvereine)

–          Kommunen

 

   
Was wird gefördert?
–          Bruttokaufpreis der Obstbäume mit bis zu 45 Euro pro Baum

–          mindestens 10 u. maximal 100 Bäume je Antrag

–          Projektbezogene Förderung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

–          Mindestvolumen der föderfähigen Gesamtausgaben 2.500 Euro

–          Landschaftspflegeverband fasst kleinere Einzelmaßnahmen zusammen, welche das Mindestvolumen von 2.500 Euro nicht erreichen zu einem Antrag zusammen

   
Informationen und Antragstellung
Streuobstpakt – Förderprogramm Streuobst für alle – StMELF (bayern.de)

Streuobst; Beantragung einer Förderung für Baumpflanzungen – BayernPortal (freistaat.bayern)

Streuobst für alle! Förderung von Streuobst-Baumpflanzungen – Antrag auf Förderung (Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben) – BayernPortal (freistaat.bayern)

Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) (bayern.de)

Landschaftspflegeverband Donau-Ries e.V.: Home (lpv-don.de)

 

Quelle: Förderung: Bayerischer Streuobstpakt und aktuelle Förderprogramme für Streuobst in Bayern – LfL