Unter anderem im Rahmen des Bayerischen Streuobstpaktes wurden und werden einige verschiedene Konzepte ausgearbeitet um den Streuobstanbau in Bayern zu fördern.

Neupflanzungen, Ersatz und Pflege von Streuobstbäumen

   
Förderprogramm „Streuobst für alle!“ Bayerische Landschaftspflege- u. Naturparkrichtlinie (LNPR)
   
Unterstützt die Pflanzung von Streuobstbäumen und fördert den Kauf von hochstämmigen Obstgehölzen Förderung von Neuanlage, Nachpflanzung und Pflege von Streuobstwiesen
   
Wer wird gefördert?
–          Kommunen

–          Vereine u. Verbände

 

Die Bäume können aber unentgeltlich an Privatpersonen, Schulen, Landwirte …., abgegeben werden.

–          Flächenbesitzer- oder eigentümer (Privatpersonen)

–          Verbände u. Vereine (z.B. Gartenbauvereine)

–          Kommunen

 

   
Was wird gefördert?
–          Bruttokaufpreis der Obstbäume mit bis zu 45 Euro pro Baum

–          mindestens 10 u. maximal 100 Bäume je Antrag

–          Projektbezogene Förderung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

–          Mindestvolumen der föderfähigen Gesamtausgaben 2.500 Euro

–          Landschaftspflegeverband fasst kleinere Einzelmaßnahmen zusammen, welche das Mindestvolumen von 2.500 Euro nicht erreichen zu einem Antrag zusammen

   
Informationen und Antragstellung
Streuobstpakt – Förderprogramm Streuobst für alle – StMELF (bayern.de)

Streuobst; Beantragung einer Förderung für Baumpflanzungen – BayernPortal (freistaat.bayern)

Streuobst für alle! Förderung von Streuobst-Baumpflanzungen – Antrag auf Förderung (Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben) – BayernPortal (freistaat.bayern)

Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) (bayern.de)

Landschaftspflegeverband Donau-Ries e.V.: Home (lpv-don.de)

 

Quelle: Förderung: Bayerischer Streuobstpakt und aktuelle Förderprogramme für Streuobst in Bayern – LfL

 

Gärten sind ganz besondere Orte. Sie sind Rückzugs- und Erholungsort, Fitnessstudio und Erlebnisraum. Besonders Naturgärten bieten aber nicht nur dem Menschen, sondern auch vielen anderen Lebewesen einen Platz zum Gedeihen. Durch unterschiedliche Lebensräume wird der Erhalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt gefördert. Ein Naturgarten bedeutet aber nicht das Fehlen jeglicher Pflege. Es zielt viel mehr darauf ab, einen Garten im Einklang mit der Natur zu pflegen und zu bewirtschaften. Es soll und darf von der Natur gelernt werden.

Für diese Auszeichnung gibt es einige Kriterien, welche der Garten erfüllen muss um als Naturgarten gekennzeichnet zu werden. Die Kernkriterien sind der Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel und chemisch-synthetische Dünger. Der Einsatz von Torf zur Bodenverbesserung ist nicht erlaubt. Außerdem muss der Garten den Gesamteindruck einer hohen ökologischen Vielfalt erfüllen. Bei den „Kann-Kriterien“ müssen nicht alle, aber einige erfüllt sein. Der Garten muss selbstverständlich einige Naturgartenelemente wie einfach blühende Stauden und Blumen, vielfältige Lebensräume, wilde Ecken und das Zulassen von Wildkraut aufweisen. Im Bewertungskriterium Bewirtschaftung und Nutzgarten werden unter anderem Punkte für ressourcenschonendes und nachhaltiges Wirtschaften im Garten und eine hohe Artenvielfalt vergeben.

Wer Interesse hat, findet die genauen, ausführlichen Kriterien unter: https://www.gartenbauvereine.org/service/gartenzertifizierung/. Für Mitglieder eines Gartenbauvereins des Landkreises Donau-Ries kostet die Zertifizierung 20 €, Nicht-Mitglieder bezahlen 80 €. Wer Interesse an der „Bayern blüht – Naturgartenzertifizierung“ hat, richtet sich an . Für Interessenten mit Garten außerhalb des Landkreises Donau-Ries bitte an .