Unter anderem im Rahmen des Bayerischen Streuobstpaktes wurden und werden einige verschiedene Konzepte ausgearbeitet um den Streuobstanbau in Bayern zu fördern.
Neupflanzungen, Ersatz und Pflege von Streuobstbäumen |
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Förderprogramm „Streuobst für alle!“ | Bayerische Landschaftspflege- u. Naturparkrichtlinie (LNPR) |
Unterstützt die Pflanzung von Streuobstbäumen und fördert den Kauf von hochstämmigen Obstgehölzen | Förderung von Neuanlage, Nachpflanzung und Pflege von Streuobstwiesen |
Wer wird gefördert? | |
– Kommunen
– Vereine u. Verbände
Die Bäume können aber unentgeltlich an Privatpersonen, Schulen, Landwirte …., abgegeben werden. |
– Flächenbesitzer- oder eigentümer (Privatpersonen)
– Verbände u. Vereine (z.B. Gartenbauvereine) – Kommunen
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Was wird gefördert? | |
– Bruttokaufpreis der Obstbäume mit bis zu 45 Euro pro Baum
– mindestens 10 u. maximal 100 Bäume je Antrag |
– Projektbezogene Förderung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
– Mindestvolumen der föderfähigen Gesamtausgaben 2.500 Euro – Landschaftspflegeverband fasst kleinere Einzelmaßnahmen zusammen, welche das Mindestvolumen von 2.500 Euro nicht erreichen zu einem Antrag zusammen |
Informationen und Antragstellung | |
Streuobstpakt – Förderprogramm Streuobst für alle – StMELF (bayern.de)
Streuobst; Beantragung einer Förderung für Baumpflanzungen – BayernPortal (freistaat.bayern) |
Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) (bayern.de)
Landschaftspflegeverband Donau-Ries e.V.: Home (lpv-don.de)
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Quelle: Förderung: Bayerischer Streuobstpakt und aktuelle Förderprogramme für Streuobst in Bayern – LfL